408m²
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Kaufpreis: 239.000 EUR

Familienfreundlich bauen: Bauplatz für Doppelhaushälfte in ruhiger Lage

67149 Meckenheim, Wohngrundstück zum Kauf

Objektdaten

  • Objekt ID
    3561
  • Objekttypen
    Grundstück, Wohngrundstück
  • Adresse
    67149 Meckenheim
    Rheinland-Pfalz
  • Grund­stück ca.
    408 m²
  • Zimmer
    0,0
  • Schlafzimmer
    0,0
  • Badezimmer
    0,0
  • Bebaubar nach
    § 34 Nachbarschaftsbebauung
  • Erschließung
    vollerschlossen
  • Verfügbar ab
    sofort
  • Provisionspflichtig
    Ja
  • Käufer­provision
    4,76 % inkl. Mwst.Die Käufercourtage in Höhe von 4,76 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Wir haben mit dem Verkäufer einen Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen.
  • Kaufpreis
    239.000 EUR
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Energieausweis

  • Energieausweis
    wird bei Besichtigung vorgelegt
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Lage

Umgeben von Weinreben liegt Meckenheim im Rheinland Pfälzischem Kreis Bad Dürkheim und gehört mit ca. 3400 Einwohnern der Verbandsgemeinde Deidesheim an. Die soziale Infrastruktur ist hier mit zwei Kindergärten und einer Grundschule gewährleistet. Die weiterführenden Schulen befinden sich in Haßloch, Böhl Iggelheim, Neustadt an der Weinstraße sowie Bad Dürkheim. Busverbindungen nach Deidesheim, Ludwigshafen sowie Haßloch sind ebenfalls vorhanden. Für eine schnelle Verkehrsanbindung sorgt die Umgehungsstraße Richtung DÜW und die Landstraße nach Niederkirchen und Haßloch. Durch die Vereine im Ort kann man auch in der Freizeit aktiv bleiben. Wie in der Pfalz bekannt, sind auch in Meckenheim tolle Weingüter und Restaurants vor Ort, die einem zum Verweilen und Schlemmern einladen. Die jährliche Kerwe bringt Jung und Alt zusammen.

Kontakt

Bartz Immobilien

Telefon: 06321 / 499 02 0

Kontaktieren

BESONDERHEITEN / AUSSTATTUNG

✓ Das Grundstück wird vor Verkauf neu vermessen, die Vermessung erfolgt nach Kaufvertragsabschluss
✓ Die Bauvoranfrage zur geplanten Errichtung von zwei Doppelhäusern wurde bereits eingereicht und befindet sich aktuell in Bearbeitung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Deidesheim.
✓ Die Bebauung erfolgt gemäß § 34 BauGB im Rahmen der Umgebungsbebauung
✓ Eine Bebauung in zweiter Reihe ist nicht zulässig
✓ Bestandsschutz entfällt, da die früheren Gebäude abgerissen wurden

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